CareLit Fachartikel

Überstundenzuschlag für Teilzeitbeschäftigte - Diskriminierung

Bachmann, C. · PflegeRecht · 2022 · Heft 2 · S. 63 bis 73

Dokument
231757
CareLit-ID
Jahr
2022
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
PflegeRecht
Autor:innen
Bachmann, C.
Ausgabe
Heft 2 / 2022
Jahrgang 26
Seiten
63 bis 73
Erschienen: 2022-04-04 00:00:00
ISSN
1433-7231
DOI

Zusammenfassung

Amtliche Leitsätze: 1. Die Überstundenregelung für Wechselschichtund Schichtarbeit in § 7 Abs. 8 Buchstabe c TVöD-K verstößt gegen das Gebot der Normenklarheit und ist unwirksam. Das Vorliegen von Überstunden richtet sich auch bei dieser Beschäftigtengruppe daher allein nach § 7 Abs. 7 TVöD-K.

Schlagworte

ARBEITSZEIT DISKRIMINIERUNG SCHICHTARBEIT RECHTSPRECHUNG DIENSTPLAN ARBEITSRECHT PFLEGERECHT ARBEITGEBER NORM KRANKENHÄUSER LEISTUNG ARBEIT ARBEITSLEISTUNG ZEIT ES VERSTÄNDNIS