CareLit Fachartikel
Überstundenzuschlag für Teilzeitbeschäftigte - Diskriminierung
Bachmann, C. · PflegeRecht · 2022 · Heft 2 · S. 63 bis 73
Dokument
231757
CareLit-ID
Jahr
2022
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Amtliche Leitsätze: 1. Die Überstundenregelung für Wechselschichtund Schichtarbeit in § 7 Abs. 8 Buchstabe c TVöD-K verstößt gegen das Gebot der Normenklarheit und ist unwirksam. Das Vorliegen von Überstunden richtet sich auch bei dieser Beschäftigtengruppe daher allein nach § 7 Abs. 7 TVöD-K.
Schlagworte
ARBEITSZEIT
DISKRIMINIERUNG
SCHICHTARBEIT
RECHTSPRECHUNG
DIENSTPLAN
ARBEITSRECHT
PFLEGERECHT
ARBEITGEBER
NORM
KRANKENHÄUSER
LEISTUNG
ARBEIT
ARBEITSLEISTUNG
ZEIT
ES
VERSTÄNDNIS