CareLit Fachartikel
Zur Reichweite des Mitbestimmungsrechts des Personalrats bei der Eingruppierung einer studentischen Hilfskraft, die als Sitzwache eingesetzt wird.
Prof. Roßbruch, R. · PflegeRecht · 2022 · Heft 2 · S. 82 bis 90
Dokument
231760
CareLit-ID
Jahr
2022
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Orientierungssätze des Bearbeiters: 1. Wenn sich an ein befristetes Arbeitsverhältnis unmittelbar ein weiteres Arbeitsverhältnis anschließt, ohne dass sich die Tätigkeit des Betreffenden ändert, ist eine erneute Eingruppierung nicht erforderlich. Etwas anderes gilt aber, wenn der Beschäftigte in diesem Zusammenhang erstmalig in ein anderes (tarifliches oder außertarifliches) Regelwerk eingeordnet wird.
Schlagworte
EINGRUPPIERUNG
MITBESTIMMUNG
FRAU
PERSONALRAT
RECHTSPRECHUNG
ARBEITSRECHT
PFLEGERECHT
TARIFVERTRAG
AUSBILDUNG
ARBEITSVERHÄLTNIS
ZEIT
KRANKENHÄUSER
ZULASSUNG
HÖHE
ES
VERSTÄNDNIS