CareLit Fachartikel

Zur Reichweite des Mitbestimmungsrechts des Personalrats bei der Eingruppierung einer studentischen Hilfskraft, die als Sitzwache eingesetzt wird.

Prof. Roßbruch, R. · PflegeRecht · 2022 · Heft 2 · S. 82 bis 90

Dokument
231760
CareLit-ID
Jahr
2022
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
PflegeRecht
Autor:innen
Prof. Roßbruch, R.
Ausgabe
Heft 2 / 2022
Jahrgang 26
Seiten
82 bis 90
Erschienen: 2022-04-04 00:00:00
ISSN
1433-7231
DOI

Zusammenfassung

Orientierungssätze des Bearbeiters: 1. Wenn sich an ein befristetes Arbeitsverhältnis unmittelbar ein weiteres Arbeitsverhältnis anschließt, ohne dass sich die Tätigkeit des Betreffenden ändert, ist eine erneute Eingruppierung nicht erforderlich. Etwas anderes gilt aber, wenn der Beschäftigte in diesem Zusammenhang erstmalig in ein anderes (tarifliches oder außertarifliches) Regelwerk eingeordnet wird.

Schlagworte

EINGRUPPIERUNG MITBESTIMMUNG FRAU PERSONALRAT RECHTSPRECHUNG ARBEITSRECHT PFLEGERECHT TARIFVERTRAG AUSBILDUNG ARBEITSVERHÄLTNIS ZEIT KRANKENHÄUSER ZULASSUNG HÖHE ES VERSTÄNDNIS