CareLit Fachartikel

Zum Schadensersatz für eine abhandengekommene Zahnprothese.

Graumann, A. · PflegeRecht · 2022 · Heft 2 · S. 109 bis 114

Dokument
231762
CareLit-ID
Jahr
2022
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
PflegeRecht
Autor:innen
Graumann, A.
Ausgabe
Heft 2 / 2022
Jahrgang 26
Seiten
109 bis 114
Erschienen: 2022-04-04 00:00:00
ISSN
1433-7231
DOI

Zusammenfassung

beitters: 1. Der Krankenhausaufnahmevertrag umfasst die Verpflichtung des Krankenhausträgers zur ordnungsgemäßen Aufbewahrung der Zahnprothese des Patienten, wenn dieser sie vor der Operation dem Krankenhauspersonal aushändigt, sodass die Verletzung dieser Pflicht einen Schadensersatzanspruch des Patienten begründet. 2. Bei der Bezifferung des Schadensersatzes für den Verlust der Zahnprothese des Patienten ist kein Abzug "neu für alt" vorzunehmen, da der Vorteil, den der gesetzlich krankenversicherte Geschädigte durch die Neuerstellung der Prothese auf Kosten des Schädigers erlangt, nicht bezifferbar ist.

Schlagworte

ZAHNPROTHESE KOSTEN KRANKENVERSICHERUNG KRANKENKASSE RECHTSPRECHUNG SCHADENSERSATZ SCHMERZENSGELD ENTSCHEIDUNG PFLEGERECHT PERSONEN PATIENTEN ZEIT VERSICHERUNG HÖHE SCHREIBEN LEBENSQUALITÄT