Zum Schadensersatz für eine abhandengekommene Zahnprothese.
Graumann, A. · PflegeRecht · 2022 · Heft 2 · S. 109 bis 114
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
beitters: 1. Der Krankenhausaufnahmevertrag umfasst die Verpflichtung des Krankenhausträgers zur ordnungsgemäßen Aufbewahrung der Zahnprothese des Patienten, wenn dieser sie vor der Operation dem Krankenhauspersonal aushändigt, sodass die Verletzung dieser Pflicht einen Schadensersatzanspruch des Patienten begründet. 2. Bei der Bezifferung des Schadensersatzes für den Verlust der Zahnprothese des Patienten ist kein Abzug "neu für alt" vorzunehmen, da der Vorteil, den der gesetzlich krankenversicherte Geschädigte durch die Neuerstellung der Prothese auf Kosten des Schädigers erlangt, nicht bezifferbar ist.