CareLit Fachartikel

Herkunftskennzeichnung unter Irreführungsgesichtspunkten

Dr. Böhler, C. · Lebensmittel und Recht · 2022 · Heft 2 · S. 105 bis 109

Dokument
231817
CareLit-ID
Jahr
2022
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Lebensmittel und Recht
Autor:innen
Dr. Böhler, C.
Ausgabe
Heft 2 / 2022
Jahrgang 26
Seiten
105 bis 109
Erschienen: 2022-04-04 00:00:00
ISSN
1434-2626
DOI

Zusammenfassung

Beschäftigt man sich mit der Thematik Herkunftskennzeichnung unter Irreführungsgesichtspunkten, so zeigt sich, dass ein im Wesentlichen in Spanien gefertigter Schaumwein ein „Produkt aus Italien“ sein kann, einem nicht in Berlin hergestellten „Premium Filler“ allerdings die Auslobung „aus Berlin“ untersagt wird.

Schlagworte

ENTSCHEIDUNG BERLIN ITALIEN RECHTSPRECHUNG SPANIEN HERSTELLUNG INFORMATION RECHT VORSCHRIFTEN TIERARZNEIMITTEL PRODUKTKENNZEICHNUNG TÄUSCHUNG DEUTSCHLAND BEURTEILUNG VERSTÄNDNIS WASSER