CareLit Fachartikel
Herkunftskennzeichnung unter Irreführungsgesichtspunkten
Dr. Böhler, C. · Lebensmittel und Recht · 2022 · Heft 2 · S. 105 bis 109
Dokument
231817
CareLit-ID
Jahr
2022
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Beschäftigt man sich mit der Thematik Herkunftskennzeichnung unter Irreführungsgesichtspunkten, so zeigt sich, dass ein im Wesentlichen in Spanien gefertigter Schaumwein ein „Produkt aus Italien“ sein kann, einem nicht in Berlin hergestellten „Premium Filler“ allerdings die Auslobung „aus Berlin“ untersagt wird.
Schlagworte
ENTSCHEIDUNG
BERLIN
ITALIEN
RECHTSPRECHUNG
SPANIEN
HERSTELLUNG
INFORMATION
RECHT
VORSCHRIFTEN
TIERARZNEIMITTEL
PRODUKTKENNZEICHNUNG
TÄUSCHUNG
DEUTSCHLAND
BEURTEILUNG
VERSTÄNDNIS
WASSER