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Bedeutung von § 8c Abs. 2 Nr. 3 UWG für die Streitwertfestsetzung (Angreiferinteresse bei ÖkoVO-Verstoß)

Pustoualov, E. · Lebensmittel und Recht · 2022 · Heft 2 · S. 134 bis 136

Dokument
231823
CareLit-ID
Jahr
2022
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Lebensmittel und Recht
Autor:innen
Pustoualov, E.
Ausgabe
Heft 2 / 2022
Jahrgang 26
Seiten
134 bis 136
Erschienen: 2022-04-04 00:00:00
ISSN
1434-2626
DOI

Zusammenfassung

Mit § 8c Abs. 2 Nr. 3 UWG hat der Gesetzgeber ein Indiz geschaffen, das für eine rechtsmissbräuchliche Geltendmachung von wettbewerbsrechtlichen Ansprüchen spricht. Die Norm macht indes keine Vorgaben für die Bemessung des Streitwerts in derartigen Fällen.

Schlagworte

ENTSCHEIDUNG RECHTSPRECHUNG ABMAHNUNG BEURTEILUNG NORM RECHTSMISSBRAUCH ERLASS GESETZ RECHT KAUSALITÄT RECHTSANWÄLTE NAMEN AKKREDITIERUNG ES SCHREIBEN HÖHE