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Bedeutung von § 8c Abs. 2 Nr. 3 UWG für die Streitwertfestsetzung (Angreiferinteresse bei ÖkoVO-Verstoß)
Pustoualov, E. · Lebensmittel und Recht · 2022 · Heft 2 · S. 134 bis 136
Dokument
231823
CareLit-ID
Jahr
2022
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Mit § 8c Abs. 2 Nr. 3 UWG hat der Gesetzgeber ein Indiz geschaffen, das für eine rechtsmissbräuchliche Geltendmachung von wettbewerbsrechtlichen Ansprüchen spricht. Die Norm macht indes keine Vorgaben für die Bemessung des Streitwerts in derartigen Fällen.
Schlagworte
ENTSCHEIDUNG
RECHTSPRECHUNG
ABMAHNUNG
BEURTEILUNG
NORM
RECHTSMISSBRAUCH
ERLASS
GESETZ
RECHT
KAUSALITÄT
RECHTSANWÄLTE
NAMEN
AKKREDITIERUNG
ES
SCHREIBEN
HÖHE