CareLit Fachartikel

Die Aufgaben der Betreuungsbehörde bei der Vorführung, Zuführung und Verbringung des Betreuten.

Prof. Dr. Scheulen, A. · BtPrax · 2022 · Heft 2 · S. 1 bis 5

Dokument
231854
CareLit-ID
Jahr
2022
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
BtPrax
Autor:innen
Prof. Dr. Scheulen, A.
Ausgabe
Heft 2 / 2022
Jahrgang 31
Seiten
1 bis 5
Erschienen: 2022-04-05 00:00:00
ISSN
0942-2390
DOI

Zusammenfassung

Die Betreuungsbehörden haben den Betreuer oder den Bevollmächtigten bei der Zuführung zur freiheitsentziehenden Unterbringung des Betreuten oder der Verbringung zu einem stationären Aufenthalt zur Zwangsbehandlung zu unterstützen, §§ 326 Abs. 1, 312 Nr. 1, Nr. 3 FamFG. Sie haben den Betroffenen zur Anhörung oder zur Vorbereitung eines Gutachtens auf Anordnung des Betreuungsgerichts vorzuführen, §§ 278 Abs. 5, 283 FamFG. Diese Aufgaben werden den Betreuungsbehörden übertragen, weil sie über das erforderliche Fachpersonal für eine möglichst schonende Unterbringung verfügen und damit dazu beitragen, dass Grundrecht…

Schlagworte

UNTERBRINGUNG EINRICHTUNG ENTSCHEIDUNG KOSTEN BETREUUNG GERICHT GEWALT LEBEN GESETZ PRAXIS ES UNTERLAGEN KRANKENTRANSPORT WOHNUNG POLIZEI ZWANG