Der Einwilligungsvorbehalt des Patienten bei Produktuntersuchungen im Rahmen der Risikobewertung gemäß § 72 Abs. 6 MPG.
Dr. Handorn, B. · MedizinProdukte Recht · 2022 · Heft 1 · S. 1 bis 11
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Die Analyse schwerwiegender Vorkommnisse im Zusammenhang mit Medizinprodukten erfordert regelmäßig die technische Untersuchung des Produkts. Hersteller arbeiten hierbei eng mit der zuständigen Bundesoberbehörde im Rahmen der behördlichen Risikobewertung zusammen. Anwender und Betreiber sind verpflichtet, betroffene Medizinprodukte bis zum Abschluss der Risikobewertung nicht zu verwerfen und auf Anforderung dem Hersteller oder der Bundesoberbehörde zur technischen Untersuchung zu überlassen. Dies sahen bereits die Regelungen in §§ 10 ff. MPSV vor. Mit Wirkung vom 26.05.2021 sind die bewährten Regelungen im Rahmen…