CareLit Fachartikel
Sozialversicherungsrecht
Blum-Schneider, B. · Pflegerecht · 2020 · Heft 4 · S. 238 bis 241
Dokument
231988
CareLit-ID
Jahr
2020
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Urteil des Bundesgerichts, I. sozialrechtliche Abteilung, vom 21. Januar 2020 (8C_523/2019) = BGE 146 V 74 Ein Erwerbsausfall von Angehörigen der verunfallten Person kann nur dann im Rahmen von Art. 69 Abs. 2 ATSG als Mehrkosten berücksichtigt werden, wenn er darauf zurückzuführen ist, dass die angehörige Person ihre Erwerbstätigkeit zum Zweck der Erbringung von Betreuungsoder Pflegeleistungen zugunsten der versicherten Person aufgegeben oder reduziert hat.
Schlagworte
PFLEGE
URTEIL
WISSENSCHAFT
BERATUNG
BETREUUNG
PFLEGERECHT
RECHTSPRECHUNG
BEURTEILUNG
AUSBILDUNG
ARBEIT
HÖHE
VERBRENNUNGEN
PERSONEN
SICHERHEIT
GESUNDHEIT
TRISOMIE