Früherfassung und Frühintervention: Wundermittel oder leere Versprechungen der 5. IV-Revision?
Peter, N. · Pflegerecht · 2021 · Heft 1 · S. 11 bis 26
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Die Invalidenversicherung (IV) bezweckt seit Beginn nebst der finanziellen Absicherung verbleibender ökonomischer Folgen einer Invalidität - zu mindest implizit - eine solche mittels geeigneter, einfacher und zweckmässiger Eingliederungsmassnahmen primär zu verhindern, zu mindern oder zu beseitigen (IVG laut lit. a). Um die Jahrtausendwende (2004) zeichnete sich ab, dass der Grundsatz «Eingliederung vor Rente» mit den damals bestehenden gesetzlichen Mitteln nicht genügend durchgesetzt werden konnte. Die Rentenbezüger/innen hatten sich, gemessen an der Bevölkerung, seit Mitte der 1980er-Jahren verdoppelt, was im…