Pandemie und Patientenrechte - ein spannungsreiches Verhältnis!
Prof. Dr. Landolt, H. · Pflegerecht · 2021 · Heft 1 · S. 58 bis 61
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
I. Verfassungsmäßige und gesetzliche Patientenrechte Patienten und insbesondere pflegebedürftige Personen sind den Ärzten und Pflegefachpersonen nicht schutzlos ausgeliefert. Befinden sich pflegebedürftige Personen in staatlichen Institutionen, sind einerseits die verfassungsmäßigen Grundrechte und andererseits die kantonalen Patientenrechteerlasse anwendbar. Die verfassungsmäßigen Grundrechte gelten zwar unmittelbar nur gegenüber öffentlich-rechtlichen Pflegedienstleistungsbetrieben, mittelbar sind sie auch für das privatrechtliche Pflegedienstleistungsverhältnis von Bedeutung.