Sozialversicherungsrecht
N.N. · Pflegerecht · 2021 · Heft 1 · S. 67 bis 75
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Zusammenfassung: Es besteht kein Anspruch darauf, dass die Kosten einer Hippotherapie, die der an angeborenen zerebralen Lähmungen leidenden Versicherten als medizinische Maßnahme durch die Invalidenversicherung vergütet worden sind, nach dem vollendeten 20. Altersjahr von der obligatorischen Krankenpflegeversicherung übernommen werden. Diese ist grundsätzlich nur im Rahmen des Pflichtleistungskatalogs der sozialen Krankenversicherung leistungspflichtig, wozu im Falle physiotherapeutischer Vorkehrungen auf dem Pferd lediglich solche bei multipler Sklerose gehören. Auch stellt die Hippotherapie keine therapeutisc…