CareLit Fachartikel
Rechtsprechung Sozialversicherungsrecht
N.N. · Pflegerecht · 2021 · Heft 3 · S. 195 bis 198
Dokument
232030
CareLit-ID
Jahr
2021
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Dauerhafte Überwachung als Pflegeleistung erfordert eine Überwachung der Atmung eine stetige unmittelbare Interventionsbereitschaft durch medizinisch geschultes Personal, handelt es sich um eine Pflegeleistung im Sinne von Art. 39 Abs. 2 IW und nicht um eine Überwachung gemäß Art. 39 Abs. 3 IW.
Schlagworte
UNFALL
RENTE
URTEIL
ATMUNG
PFLEGE
UNFALLVERSICHERUNG
PFLEGERECHT
WISSENSCHAFT
ERSATZKASSE
RECHTSPRECHUNG
KANÜLE
ES
PERSONEN
HÖHE
ZULASSUNG
KAUSALITÄT