Ein Anspruch auf gute Betreuung im Alter - sozialrechtliche Anknüpfungspunkte
Prof. Dr. Landolt, H. · Pflegerecht · 2021 · Heft 3 · S. 189 bis 191
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
I. Verfassungsmäßige Ausgangstage Das Wohlergehen von betagten Personen ist dem Verfassungsgeber nicht egal. Betagten Personen stehen dieselben verfassungsmäßigen Grundrechte wie nicht betagten Personen zu. Sowohl das Alter als auch eine Behinderung stellen persönliche Eigenschaften dar, die nicht Grundlage für eine Ungleichbehandlung sein dürfen. 1 Art. 112c BV verpflichtet die Kantone explizit, für die Hilfe und Pflege von betagten Personen zu Hause zu sorgen. Der Bund ist sodann gehalten, gesamtschweizerische Bestrebungen zugunsten von betagten Personen zu unterstützen. Er kann insbesondere Mittel aus der AHV…