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Kostentragungspflicht bei außerfamiliärer Unterbringung Minderjähriger unter dem neuen Kinderund Jugendheimgesetz (KJHG) des Kantons Zürich

von Allmen, B. · Pflegerecht · 2022 · Heft 1 · S. 11 bis 24

Dokument
232044
CareLit-ID
Jahr
2022
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Pflegerecht
Autor:innen
von Allmen, B.
Ausgabe
Heft 1 / 2022
Jahrgang 11
Seiten
11 bis 24
Erschienen: 2022-04-06 00:00:00
ISSN
2235-2953
DOI

Zusammenfassung

A. Rückblick Bis zum 31. Dezember 2021 galt im Kanton Zürich das Gesetz über die Jugendheime und die Pflegekinderfürsorge (JugendheimeG) aus dem Jahr 1962. Es regelte die Zuständigkeit und Finanzierung von innerund ausserkantonalen Unterbringungen Minderjähriger. Dieses Gesetz sah unter anderem vor, dass sich Eltern an der Unterbringung im Umfang einer von der Bildungsdirektion festgelegten Versorgertaxe zu beteiligen hatten. Die Versorgertaxe betrug dabei zwischen Fr. 125. 00 und Fr. 600. 00 pro Kind und Tag; ein Betrag, den sich kaum ein Elternpaar leisten konnte.

Schlagworte

KOSTEN UNTERBRINGUNG ELTERN WISSENSCHAFT GEMEINDE KIND PFLEGE FINANZIERUNG PFLEGERECHT ES PRAXIS ZIELE PERSONEN FAMILIENPFLEGE LEISTUNG HÖHE