CareLit Fachartikel
Kostentragungspflicht bei außerfamiliärer Unterbringung Minderjähriger unter dem neuen Kinderund Jugendheimgesetz (KJHG) des Kantons Zürich
von Allmen, B. · Pflegerecht · 2022 · Heft 1 · S. 11 bis 24
Dokument
232044
CareLit-ID
Jahr
2022
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
A. Rückblick Bis zum 31. Dezember 2021 galt im Kanton Zürich das Gesetz über die Jugendheime und die Pflegekinderfürsorge (JugendheimeG) aus dem Jahr 1962. Es regelte die Zuständigkeit und Finanzierung von innerund ausserkantonalen Unterbringungen Minderjähriger. Dieses Gesetz sah unter anderem vor, dass sich Eltern an der Unterbringung im Umfang einer von der Bildungsdirektion festgelegten Versorgertaxe zu beteiligen hatten. Die Versorgertaxe betrug dabei zwischen Fr. 125. 00 und Fr. 600. 00 pro Kind und Tag; ein Betrag, den sich kaum ein Elternpaar leisten konnte.
Schlagworte
KOSTEN
UNTERBRINGUNG
ELTERN
WISSENSCHAFT
GEMEINDE
KIND
PFLEGE
FINANZIERUNG
PFLEGERECHT
ES
PRAXIS
ZIELE
PERSONEN
FAMILIENPFLEGE
LEISTUNG
HÖHE