Menschen mit hohem Unterstützungsbedarf bei der Umsetzung des BTHG berücksichtigen.
Dr. Grüber, K. · Nachrichtendienst des Deutschen Vereins · 2022 · Heft 4 · S. 156 bis 160
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Im Diskurs um die Umsetzung des BTHG fehlt die Perspektive von Menschen mit hohem Unterstützungsbedarf weitgehend. Der folgende Artikel soll Anregungen dafür geben, wie die Perspektive stärker als bisher berücksichtigt werden kann. Normative Grundlage ist die UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK), die deutlich macht, dass alle Menschen mit Behinderungen das gleiche Recht auf „volle, wirksame und gleichberechtigte Teilhabe an der Gesellschaft“ haben. Sie gilt also unabhängig vom Grad der Beeinträchtigung und damit auch für Menschen mit hohem Unterstützungsbedarf.