CareLit Fachartikel
Aus der Rechtsprechung: Ordentliche Kündigung - betriebliches Eingliederungsmanagement
Behinderung und Recht · 2022 · Heft 3 · S. 85 bis 101
Dokument
232355
CareLit-ID
Jahr
2022
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
SGB IX § 167 Abs. 2 Satz 1 Der Arbeitgeber hat grundsätzlich ein neuerliches bEM durchzuführen, wenn der Arbeitnehmer innerhalb eines Jahres nach Abschluss eines bEM erneut länger als sechs Wochen durchgängig oder wiederholt arbeitsunfähig erkrankt war. BAG, Urteil vom 18. 11. 2021 - 2 AZR 138/21
Schlagworte
ARBEITGEBER
ARBEITNEHMER
RECHTSPRECHUNG
RECHT
ENTSCHEIDUNG
LEISTUNG
URTEIL
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BEHINDERUNG
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