CareLit Fachartikel

Versicherungsschutz für Ehrenamtliche in der Flüchtlingshilfe

N.N. · ErgoMed · 2022 · Heft 2 · S. 33

Dokument
232358
CareLit-ID
Jahr
2022
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
ErgoMed
Autor:innen
N.N.
Ausgabe
Heft 2 / 2022
Jahrgang 19
Seiten
33
Erschienen: 2022-04-26 00:00:00
ISSN
0170-2327
DOI

Zusammenfassung

Wer ehrenamtlich geflüchteten Menschen helfen will, sollte sich dafür am besten bei seiner Kommune oder einer lokalen Organisation melden. Denn nur bei Einsätzen im Auftrag der Kommune oder einer Organisation ist der Versicherungsschutz durch die gesetzliche Unfallversicherung gegeben. Im Fall eines Unfalls erhalten ehrenamtliche Helferinnen und Helfer dann Leistungen nach dem SGB VII. Darauf weisen Berufsgenossenschaften und Unfallkassen hin.

Schlagworte

EHRENAMTLICH KOMMUNE UNFALLVERSICHERUNG VERSICHERUNGSSCHUTZ BERUFSGENOSSENSCHAFT ORGANISATION CORONA HILFE KOSTEN MENSCHEN ORGANISATIONEN REHABILITATION UNFÄLLE PRIVATSPHÄRE ES ErgoMed