CareLit Fachartikel
Versicherungsschutz für Ehrenamtliche in der Flüchtlingshilfe
N.N. · ErgoMed · 2022 · Heft 2 · S. 33
Dokument
232358
CareLit-ID
Jahr
2022
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Wer ehrenamtlich geflüchteten Menschen helfen will, sollte sich dafür am besten bei seiner Kommune oder einer lokalen Organisation melden. Denn nur bei Einsätzen im Auftrag der Kommune oder einer Organisation ist der Versicherungsschutz durch die gesetzliche Unfallversicherung gegeben. Im Fall eines Unfalls erhalten ehrenamtliche Helferinnen und Helfer dann Leistungen nach dem SGB VII. Darauf weisen Berufsgenossenschaften und Unfallkassen hin.
Schlagworte
EHRENAMTLICH
KOMMUNE
UNFALLVERSICHERUNG
VERSICHERUNGSSCHUTZ
BERUFSGENOSSENSCHAFT
ORGANISATION
CORONA
HILFE
KOSTEN
MENSCHEN
ORGANISATIONEN
REHABILITATION
UNFÄLLE
PRIVATSPHÄRE
ES
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