CareLit Fachartikel
Infektion mit Coronavirus muss für die Anerkennung von COVID-19 als Arbeitsunfall oder Berufskrankheit nachgewiesen sein.
N.N. · ErgoMed · 2022 · Heft 2 · S. 34
Dokument
232359
CareLit-ID
Jahr
2022
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Wer den Verdacht hat, sich bei der Arbeit oder in der Schule mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 angesteckt zu haben, und typische Symptome einer Erkrankung an COVID-19 zeigt, sollte die Infektion mit einem PCR-Test prüfen und dokumentieren lassen. Darauf weisen Berufsgenossenschaften und Unfallkassen hin.
Schlagworte
INFEKTION
COVID-19
UNFALLVERSICHERUNG
ANERKENNUNG
BERUFSGENOSSENSCHAFT
BERUFSKRANKHEIT
CORONA
CORONAVIRUS
ARBEIT
ES
MENSCHEN
UNTERLAGEN
ErgoMed