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Infektion mit Coronavirus muss für die Anerkennung von COVID-19 als Arbeitsunfall oder Berufskrankheit nachgewiesen sein.

N.N. · ErgoMed · 2022 · Heft 2 · S. 34

Dokument
232359
CareLit-ID
Jahr
2022
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
ErgoMed
Autor:innen
N.N.
Ausgabe
Heft 2 / 2022
Jahrgang 19
Seiten
34
Erschienen: 2022-04-26 00:00:00
ISSN
0170-2327
DOI

Zusammenfassung

Wer den Verdacht hat, sich bei der Arbeit oder in der Schule mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 angesteckt zu haben, und typische Symptome einer Erkrankung an COVID-19 zeigt, sollte die Infektion mit einem PCR-Test prüfen und dokumentieren lassen. Darauf weisen Berufsgenossenschaften und Unfallkassen hin.

Schlagworte

INFEKTION COVID-19 UNFALLVERSICHERUNG ANERKENNUNG BERUFSGENOSSENSCHAFT BERUFSKRANKHEIT CORONA CORONAVIRUS ARBEIT ES MENSCHEN UNTERLAGEN ErgoMed