Rechtliche Leitplanken für die Vergütung von zum Verbrauch bestimmten Pflegehilfsmitteln
Heil, M.; Kamps, N.; Dr. Natz, A. · MedizinProdukte Recht · 2022 · Heft 2 · S. 1 bis 12
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
▪ Die Versorgung von Pflegebedürftigen mit zum Verbrauch bestimmten Pflegehilfsmitteln wie Einmalhandschuhen oder Einweg-Betteinlagen ist bisher für jeden Pflegebedürftigen bis zu einem monatlichen Höchstbetrag von EUR 40 (in Pandemiezeiten EUR 60) möglich und erfolgt größtenteils im Wege der Direktabrechnung durch die Leistungserbringer mit den Pflegekassen. Die Pflegebedürftigen müssen den Bedarf und die durchgeführte Beschaffung gegenüber der Pflegeversicherung nachweisen. Übersteigt die monatliche Beschaffung den Höchstbetrag, müssen die Pflegebedürftigen diese Mehrbeträge selbst übernehmen. Der GKV-Spitzenv…