CareLit Fachartikel
Verstoß gegen Sterilisationsvorschriften
N.N. · MedizinProdukte Recht · 2022 · Heft 2 · S. 1 bis 15
Dokument
232444
CareLit-ID
Jahr
2022
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Leitsätze 1. Art. 120 Abs. 3 MDR erfasst nur Fälle, in denen die Benennung der zuletzt Benannten Stelle nach Art. 120 Abs. 1 MDR ungültig geworden ist. 2. Die Konformitätsbescheinigung ist keine Genehmigung zum Inverkehrbringen im Sinne eines entsprechenden Verwaltungsakts. 3. Vielmehr bescheinigt sie lediglich, dass die im Medizinprodukterecht geregelten Voraussetzungen erfüllt sind und stellt damit selbst eine Voraussetzung zum Inverkehrbringen der Medizinprodukte dar. 4. Sie begründet eine Vermutung, dass das Produkt die entsprechenden Anforderungen erfüllt.
Schlagworte
RICHTLINIE
SCHLESWIG-HOLSTEIN
ENTSCHEIDUNG
DATENBANK
GERICHT
SICHERHEIT
GESUNDHEIT
VORSCHRIFTEN
MEDIZINPRODUKTEGESETZ
MEDIZINPRODUKTERECHT
DIAGNOSTIK
HÖHE
PATIENTEN
PERSONEN
ZIELE
BESCHEINIGUNG