CareLit Fachartikel

Digitale Erfassung vorgesehen im Gesetzesentwurf zur Arbeitszeiterfassung.

Klagge, M. · Sicherheitsingenieur · 2022 · Heft 4 · S. 40 bis 41

Dokument
232454
CareLit-ID
Jahr
2022
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Sicherheitsingenieur
Autor:innen
Klagge, M.
Ausgabe
Heft 4 / 2022
Jahrgang 7
Seiten
40 bis 41
Erschienen: 2022-04-26 00:00:00
ISSN
0300-3329
DOI

Zusammenfassung

Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales hat Anfang Februar 2022 einen Referentenentwurf vorgelegt, der für elf Branchen eine Pflicht zur digitalen Erfassung aller Arbeitszeiten anordnet. Mit dem Gesetzesentwurf sollen ebenfalls Änderungen im Bereich der geringfügigen Beschäftigung vorgenommen werden. Das Gesetz soll am 1. Oktober 2022 in Kraft treten.

Schlagworte

ARBEITSZEIT GESETZ GESUNDHEIT SICHERHEIT UNTERNEHMEN ANPASSUNG ARBEITGEBER ARBEITNEHMER AUSBAU ARBEIT RECHTSANWÄLTE ARBEITSLEISTUNG PUBLIKATIONEN HÖHE ARBEITSVERHÄLTNIS GEWERKSCHAFTEN