CareLit Fachartikel
Digitale Erfassung vorgesehen im Gesetzesentwurf zur Arbeitszeiterfassung.
Klagge, M. · Sicherheitsingenieur · 2022 · Heft 4 · S. 40 bis 41
Dokument
232454
CareLit-ID
Jahr
2022
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales hat Anfang Februar 2022 einen Referentenentwurf vorgelegt, der für elf Branchen eine Pflicht zur digitalen Erfassung aller Arbeitszeiten anordnet. Mit dem Gesetzesentwurf sollen ebenfalls Änderungen im Bereich der geringfügigen Beschäftigung vorgenommen werden. Das Gesetz soll am 1. Oktober 2022 in Kraft treten.
Schlagworte
ARBEITSZEIT
GESETZ
GESUNDHEIT
SICHERHEIT
UNTERNEHMEN
ANPASSUNG
ARBEITGEBER
ARBEITNEHMER
AUSBAU
ARBEIT
RECHTSANWÄLTE
ARBEITSLEISTUNG
PUBLIKATIONEN
HÖHE
ARBEITSVERHÄLTNIS
GEWERKSCHAFTEN