CareLit Fachartikel

Verletztenrente: Kein Anspruch auf Erhöhung

Sauter, T. · Sicherheitsbeauftragter · 2022 · Heft 5 · S. 42 bis 43

Dokument
232885
CareLit-ID
Jahr
2022
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Sicherheitsbeauftragter
Autor:innen
Sauter, T.
Ausgabe
Heft 5 / 2022
Jahrgang 18
Seiten
42 bis 43
Erschienen: 2022-05-05 00:00:00
ISSN
0300-3337
DOI

Zusammenfassung

Trotz aller Bemühungen um eine vollständige Wiederherstellung der Gesundheit können nach einem Arbeitsunfall oder aufgrund einer Berufskrankheit länger anhaltende oder sogar dauerhafte Einschränkungen verbleiben. In solchen Fällen zahlt die Berufsgenossenschaft (BG) oder Unfallkasse eine Verletztenrente. Voraussetzung dafür ist, dass die Erwerbsfähigkeit des Versicherten über die 26. Woche nach dem Versicherungsfall hinaus um mindestens 20 Prozent gemindert ist.

Schlagworte

RENTE BERUFSKRANKHEIT GESETZ RECHT UNFALL UNFALLVERSICHERUNG MANN UNTERNEHMEN ALTER GESUNDHEIT EINKOMMEN HÖHE RENTEN BLASE FUSS PERSONEN