CareLit Fachartikel
Verletztenrente: Kein Anspruch auf Erhöhung
Sauter, T. · Sicherheitsbeauftragter · 2022 · Heft 5 · S. 42 bis 43
Dokument
232885
CareLit-ID
Jahr
2022
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Trotz aller Bemühungen um eine vollständige Wiederherstellung der Gesundheit können nach einem Arbeitsunfall oder aufgrund einer Berufskrankheit länger anhaltende oder sogar dauerhafte Einschränkungen verbleiben. In solchen Fällen zahlt die Berufsgenossenschaft (BG) oder Unfallkasse eine Verletztenrente. Voraussetzung dafür ist, dass die Erwerbsfähigkeit des Versicherten über die 26. Woche nach dem Versicherungsfall hinaus um mindestens 20 Prozent gemindert ist.
Schlagworte
RENTE
BERUFSKRANKHEIT
GESETZ
RECHT
UNFALL
UNFALLVERSICHERUNG
MANN
UNTERNEHMEN
ALTER
GESUNDHEIT
EINKOMMEN
HÖHE
RENTEN
BLASE
FUSS
PERSONEN