BVP — Behandlung im Voraus planen
N.N. · Pflegezeitschrift · 2017 · Heft 12 · S. 1 bis 1
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Das Hospizund Palliativgesetz sieht im § 132g vor, Bewohnern und ihren Angehörigen über professionell geschultes Personal ein Gesprächsangebot anzubieten, welches im Rahmen einer gesundheitlichen Versorgungsplanung ermöglicht, die Behandlung für gewisse medizinische und pflegerische Entscheidungssituationen bei Einwilligungsunfähigkeit der betreffenden Person im Voraus zu planen und zu dokumentieren. Dadurch kann das Ziel erreicht werden, Bewohner oder Patienten so zu behandeln, wie sie es wünschen, auch wenn sie sich selbst nicht äußern können. Die Krankenkasse des Versicherten trägt dafür die Kosten und könnte…