CareLit Fachartikel
Aktuelle Rechtsprechung des LSG Hamburg zum Az. L1 KR 9/21
Hildebrand, U. · KU-Gesundheitsmanagement · 2022 · Heft 5 · S. 75
Dokument
233064
CareLit-ID
Jahr
2022
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Seitens der gesetzlichen Krankenkassen wird die Durchführung der obligatorischen Anschlussversicherung nach § 188 Abs. 4 SGB V häufig mit der Begründung abgelehnt, dass ein gewöhnlicher Aufenthalt des Versicherten im Inland nicht mehr feststellbar sei. Das LSG Hamburg hat nunmehr die Anforderungen an die Ermittlungstätigkeiten der Kassen präzisiert.
Schlagworte
KRANKENKASSE
HAMBURG
ENTSCHEIDUNG
PATIENT
GESUNDHEITSFONDS
NORM
NOTFALLBEHANDLUNG
RECHT
RECHTSPRECHUNG
PATIENTEN
VERSICHERUNG
TELEFON
MENSCHEN
RECHTSANWÄLTE
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