CareLit Fachartikel
Tätigkeitsnachweis für Mindestlohn notwendig
N.N. · Care konkret · 2022 · Heft 19 · S. 11
Dokument
233121
CareLit-ID
Jahr
2022
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Nach Deutschland vermittelte osteuropäische Pflegekräfte müssen zum Erhalt des Mindestlohns ihren Arbeitnehmerstatus genau darlegen. Andernfalls kann der Mindestlohn nicht verlangt und eingeklagt werden, urteilte das Landesarbeitsgericht München.
Schlagworte
ARBEITGEBER
UNTERNEHMEN
PFLEGE
ARBEITSZEIT
ALTENPFLEGE
BAYERN
KRANKENPFLEGE
PFLEGEVERSICHERUNG
ARBEITSVERTRAG
DEUTSCHLAND
RUMÄNIEN
MENSCHEN
ES
ARBEIT
ARBEITSVERHÄLTNIS
POLITIK