CareLit Fachartikel
Aktuelles: Leistungsbetrag für Pflegehilfsmittel weiter bei 40 €
N.N. · PflegeRecht · 2022 · Heft 3 · S. 172 bis 175
Dokument
233134
CareLit-ID
Jahr
2022
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Die Bundesregierung sieht derzeit keinen Anlass, den monatlichen Leistungsbetrag für zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel wieder von 40 auf 60 € anzuheben. Die Pflegeversicherung sei ein Teilleistungssystem, das die pflegebedingten Kosten im Rahmen von Höchstleistungsbeträgen abdecke und Eigenleistungen der Versicherten nicht entbehrlich mache, heißt es in der Antwort (BT-Drucks. 20/909) der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage (BT-Drucks. 20/764) der CDU/CSU-Fraktion.
Schlagworte
PFLEGE
BUNDESREGIERUNG
HILFE
PFLEGEHILFSMITTEL
URTEIL
AUSBAU
VERBOT
DBFK
DESINFEKTIONSMITTEL
SCHUTZMASKEN
LEBEN
PSYCHIATRIE
PSYCHOTHERAPIE
NATUR
ÄRZTE
ÄRZTINNEN