CareLit Fachartikel

Unwirksame Vertragsstrafenregelung wegen Verletzung des Transparenzgebots.

Bachmann, C. · PflegeRecht · 2022 · Heft 4 · S. 185 bis 192

Dokument
233334
CareLit-ID
Jahr
2022
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
PflegeRecht
Autor:innen
Bachmann, C.
Ausgabe
Heft 4 / 2022
Jahrgang 26
Seiten
185 bis 192
Erschienen: 2022-05-17 00:00:00
ISSN
1433-7231
DOI

Zusammenfassung

Orientierungssatz der Bearbeiterin: Den Anforderungen des Transparenzgebots des § 307 Abs. 1 Satz 2 BGB an die Eindeutigkeit und Klarheit entspricht die im vorliegenden Arbeitsvertrag getroffene Vertragsstrafenregelung nicht. Sie knüpft daran, dass der Arbeitnehmer das Arbeitsverhältnis »schuldhaft ohne Rechtsgrund und ohne Einhaltung der Kündigungsfrist« löst. Damit lässt sie weite Spielräume für Interpretationen, dass das Transparenzgebot verletzt ist.

Schlagworte

ARBEITNEHMER ARBEITGEBER VERLETZUNG ARBEITSVERTRAG URTEIL VERTRAG EINGRUPPIERUNG ENTSCHEIDUNG RECHTSPRECHUNG PATIENTEN ARBEITSVERHÄLTNIS HÖHE UNTERLAGEN ES EIGENTUM STEUERN