CareLit Fachartikel
Unwirksame Vertragsstrafenregelung wegen Verletzung des Transparenzgebots.
Bachmann, C. · PflegeRecht · 2022 · Heft 4 · S. 185 bis 192
Dokument
233334
CareLit-ID
Jahr
2022
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Orientierungssatz der Bearbeiterin: Den Anforderungen des Transparenzgebots des § 307 Abs. 1 Satz 2 BGB an die Eindeutigkeit und Klarheit entspricht die im vorliegenden Arbeitsvertrag getroffene Vertragsstrafenregelung nicht. Sie knüpft daran, dass der Arbeitnehmer das Arbeitsverhältnis »schuldhaft ohne Rechtsgrund und ohne Einhaltung der Kündigungsfrist« löst. Damit lässt sie weite Spielräume für Interpretationen, dass das Transparenzgebot verletzt ist.
Schlagworte
ARBEITNEHMER
ARBEITGEBER
VERLETZUNG
ARBEITSVERTRAG
URTEIL
VERTRAG
EINGRUPPIERUNG
ENTSCHEIDUNG
RECHTSPRECHUNG
PATIENTEN
ARBEITSVERHÄLTNIS
HÖHE
UNTERLAGEN
ES
EIGENTUM
STEUERN