CareLit Fachartikel
Zum Ausschluss der ambulanten ärztlichen Zwangsbehandlung bei betreuten Personen
Schmidt-Graumann, A. · PflegeRecht · 2022 · Heft 4 · S. 201 bis 207
Dokument
233336
CareLit-ID
Jahr
2022
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Orientierungssatz der Bearbeiterin: Eine Verfassungsbeschwerde gegen § 1906a Abs. 1 Satz 1 Nr. 7 BGB, der ärztliche Zwangsmaßnahmen ausschließlich im Rahmen eines stationären Aufenthalts in einem Krankenhaus zulässt, ist gegenwärtig ohne vorherigen zumutbaren fachgerichtlichen Rechtsschutz aus Gründen der Subsidiarität unzulässig, da § 1906a BGB Auslegungsspielräume enthält, zu denen sich noch keine eindeutige fachgerichtliche, zumal höchstrichterliche Rechtsprechung herausgebildet hat. BVerfG, Beschl. v. 02.11.2021 - 1 BvR 1575/18.
Schlagworte
KRANKENHAUS
ENTSCHEIDUNG
RECHTSPRECHUNG
PFLEGEHEIM
GESETZ
EINGRUPPIERUNG
EINWILLIGUNG
GERICHT
VORSCHRIFTEN
PERSONEN
BERUFSGRUPPEN
WAHNVORSTELLUNGEN
DEMENZ
NEUROLOGIE
ZWANG
NAHRUNGSMITTEL