CareLit Fachartikel
Arbeitgeber und Unternehmen sind primär verantwortlich – aber nur „mystische Kunstschöpfungen“
Prof. Dr. Wilrich, T. · Sicherheitsingenieur · 2022 · Heft 5 · S. 38 bis 39
Dokument
233367
CareLit-ID
Jahr
2022
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
In den ersten 15 Teilen dieser Serie wurden Grundlagen zur Verantwortung der Beschäftigten erläutert, die automatisch entsteht und Arbeitnehmer zu haftungsfähigen Rechtssubjekten macht – auch für Fehler während ihrer Arbeitstätigkeit. Das Arbeitsschutzrecht verpflichtet aber im Ausgangspunkt den Rechtsträger – das Unternehmen als Arbeitgeber.
Schlagworte
ARBEITGEBER
UNTERNEHMEN
RECHT
URTEIL
ARBEITNEHMER
EINSTELLUNG
ORGANISATION
SICHERHEIT
ARBEITSSCHUTZ
VERTRÄGE
PERSONEN
ES
MENSCHEN
LEBEN
SCHULD
ARBEITSUNFÄLLE