CareLit Fachartikel

Arbeitgeber und Unternehmen sind primär verantwortlich – aber nur „mystische Kunstschöpfungen“

Prof. Dr. Wilrich, T. · Sicherheitsingenieur · 2022 · Heft 5 · S. 38 bis 39

Dokument
233367
CareLit-ID
Jahr
2022
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Sicherheitsingenieur
Autor:innen
Prof. Dr. Wilrich, T.
Ausgabe
Heft 5 / 2022
Jahrgang 7
Seiten
38 bis 39
Erschienen: 2022-05-17 00:00:00
ISSN
0300-3329
DOI

Zusammenfassung

In den ersten 15 Teilen dieser Serie wurden Grundlagen zur Verantwortung der Beschäftigten erläutert, die automatisch entsteht und Arbeitnehmer zu haftungsfähigen Rechtssubjekten macht – auch für Fehler während ihrer Arbeitstätigkeit. Das Arbeitsschutzrecht verpflichtet aber im Ausgangspunkt den Rechtsträger – das Unternehmen als Arbeitgeber.

Schlagworte

ARBEITGEBER UNTERNEHMEN RECHT URTEIL ARBEITNEHMER EINSTELLUNG ORGANISATION SICHERHEIT ARBEITSSCHUTZ VERTRÄGE PERSONEN ES MENSCHEN LEBEN SCHULD ARBEITSUNFÄLLE