CareLit Fachartikel
Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats bei Dienstplänen
Klagge, M. · Sicherheitsingenieur · 2022 · Heft 5 · S. 40 bis 41
Dokument
233368
CareLit-ID
Jahr
2022
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Nach den Vorschriften des Betriebsverfassungsgesetzes hat der Betriebsrat über die Grundfragen der Arbeitszeit der Beschäftigten mitzubestimmen. Über die Grenzen des Mitbestimmungsrechtes kommt es jedoch immer wieder zu Streitigkeiten zwischen Arbeitgeber und Betriebsrat. In einer Entscheidung vom 2. November 2021 konkretisiert das Landesarbeitsgericht Schleswig-Holstein das Mitbestimmungsrecht für die Erstellung von Dienstplänen.
Schlagworte
ARBEITGEBER
DIENSTPLAN
ARBEITSZEIT
SCHLESWIG-HOLSTEIN
GERICHT
BERUFSGENOSSENSCHAFT
ENTSCHEIDUNG
MITARBEITER
UNTERNEHMEN
KRANKENHÄUSER
RECHTSANWÄLTE
ES
VERHALTEN
Sicherheitsingenieur