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Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats bei Dienstplänen

Klagge, M. · Sicherheitsingenieur · 2022 · Heft 5 · S. 40 bis 41

Dokument
233368
CareLit-ID
Jahr
2022
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Sicherheitsingenieur
Autor:innen
Klagge, M.
Ausgabe
Heft 5 / 2022
Jahrgang 7
Seiten
40 bis 41
Erschienen: 2022-05-17 00:00:00
ISSN
0300-3329
DOI

Zusammenfassung

Nach den Vorschriften des Betriebsverfassungsgesetzes hat der Betriebsrat über die Grundfragen der Arbeitszeit der Beschäftigten mitzubestimmen. Über die Grenzen des Mitbestimmungsrechtes kommt es jedoch immer wieder zu Streitigkeiten zwischen Arbeitgeber und Betriebsrat. In einer Entscheidung vom 2. November 2021 konkretisiert das Landesarbeitsgericht Schleswig-Holstein das Mitbestimmungsrecht für die Erstellung von Dienstplänen.

Schlagworte

ARBEITGEBER DIENSTPLAN ARBEITSZEIT SCHLESWIG-HOLSTEIN GERICHT BERUFSGENOSSENSCHAFT ENTSCHEIDUNG MITARBEITER UNTERNEHMEN KRANKENHÄUSER RECHTSANWÄLTE ES VERHALTEN Sicherheitsingenieur