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Massenentlassung – Rechtsfolge eines Verstoßes gegen § 17 Abs. 3 Satz 1 KSchG – Vorlage an den EuGH

N.N. · Zeitschrift für Tarifrecht · 2022 · Heft 4 · S. 1 bis 2

Dokument
233380
CareLit-ID
Jahr
2022
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Zeitschrift für Tarifrecht
Autor:innen
N.N.
Ausgabe
Heft 4 / 2022
Jahrgang 36
Seiten
1 bis 2
Erschienen: 2022-05-19 00:00:00
ISSN
1439-5908
DOI

Zusammenfassung

Leitsatz: Der Sechste Senat des Bundesarbeitsgerichts ersucht den Gerichtshof der Europäischen Union um die Auslegung des Zwecks der in Art. 2 Abs. 3 Unterabs. 2 der Massenentlassungsrichtlinie 98/59/EG festgelegten Verpflichtung, der Arbeitsverwaltung eine Abschrift von Teilen der Mitteilung an den Betriebsrat im Konsultationsverfahren zu übermitteln. Die Kenntnis dieses Zwecks ist erforderlich, um unter Beachtung des Äquivalenzund Effektivitätsgrundsatzes die Sanktion für einen Verstoß gegen § 17 Abs. 3 Satz 1 KSchG, der Art. 2 Abs. 3 Unterabs. 2 der Richtlinie umsetzt, festlegen zu können.

Schlagworte

RECHTSPRECHUNG RICHTLINIE ARBEITSRECHT NORM SOZIALRECHT ZEITSCHRIFT ARBEITGEBER ARBEITNEHMER NIEDERSACHSEN CHARAKTER ARBEIT Zeitschrift für Tarifrecht