Verfall von Urlaubsansprüchen – Mitwirkungspflichten des Arbeitgebers
Litty, B. · Zeitschrift für Tarifrecht · 2022 · Heft 5 · S. 1 bis 13
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Einleitung: Für den gesetzlichen Mindesturlaub i. S. d. §§ 1, 3 Abs. 1 BUrlG schreibt § 7 Abs. 3 Satz 1 BUrlG vor, dass der Urlaub im laufenden Kalenderjahr gewährt und genommen werden muss. Eine Übertragung des Urlaubs auf das nächste Kalenderjahr ist nach § 7 Abs. 3 Satz 2 BUrlG nur statthaft, wenn dringende betriebliche oder in der Person des Arbeitnehmers liegende Gründe dies rechtfertigen. Im Fall der Übertragung muss der Urlaub nach § 7 Abs. 3 Satz 3 BUrlG grundsätzlich in den ersten drei Monaten des folgenden Kalenderjahres gewährt und genommen werden; andernfalls erlischt er nach § 7 Abs. 3 Satz 3 BUrlG.…