CareLit Fachartikel
Außerordentliche Kündigung einer Pflegekraft wegen weisungswidrigen Nichttragens der persönlichen Schutzausrüstung.
N.N. · Zeitschrift für Tarifrecht · 2022 · Heft 5 · S. 1 bis 9
Dokument
233384
CareLit-ID
Jahr
2022
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Leitsätze 1. Wird die außerordentliche Kündigung eines Arbeitsverhältnisses vom Arbeitgeber angekündigt, kann die Mitarbeitervertretung das Mitberatungsverfahren (§ 45 Abs. 1 i. V. mit § 46 b) MVG-Baden) auch von sich aus einleiten. 2. Trägt eine Pflegefachkraft im Altenheim während der Coronapandemie weisungswidrig ihre persönliche Schutzausrüstung nicht oder nicht vollständig, kann dieses Verhalten auch ohne vorherige Abmahnung die außerordentliche Kündigung des Arbeitsverhältnisses rechtfertigen.
Schlagworte
ARBEITGEBER
ARBEITSRECHT
RECHTSPRECHUNG
SOZIALRECHT
ZEITSCHRIFT
ABMAHNUNG
HEIMBEWOHNER
ALTENHEIM
ALTER
VERHALTEN
TRAGEN
GANG
ARBEITSVERHÄLTNIS
SCHREIBEN
QUARANTÄNE
ES