CareLit Fachartikel

Außerordentliche Kündigung einer Pflegekraft wegen weisungswidrigen Nichttragens der persönlichen Schutzausrüstung.

N.N. · Zeitschrift für Tarifrecht · 2022 · Heft 5 · S. 1 bis 9

Dokument
233384
CareLit-ID
Jahr
2022
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Zeitschrift für Tarifrecht
Autor:innen
N.N.
Ausgabe
Heft 5 / 2022
Jahrgang 36
Seiten
1 bis 9
Erschienen: 2022-05-19 00:00:00
ISSN
1439-5908
DOI

Zusammenfassung

Leitsätze 1. Wird die außerordentliche Kündigung eines Arbeitsverhältnisses vom Arbeitgeber angekündigt, kann die Mitarbeitervertretung das Mitberatungsverfahren (§ 45 Abs. 1 i. V. mit § 46 b) MVG-Baden) auch von sich aus einleiten. 2. Trägt eine Pflegefachkraft im Altenheim während der Coronapandemie weisungswidrig ihre persönliche Schutzausrüstung nicht oder nicht vollständig, kann dieses Verhalten auch ohne vorherige Abmahnung die außerordentliche Kündigung des Arbeitsverhältnisses rechtfertigen.

Schlagworte

ARBEITGEBER ARBEITSRECHT RECHTSPRECHUNG SOZIALRECHT ZEITSCHRIFT ABMAHNUNG HEIMBEWOHNER ALTENHEIM ALTER VERHALTEN TRAGEN GANG ARBEITSVERHÄLTNIS SCHREIBEN QUARANTÄNE ES