Unwirksamkeit von Rückzahlungsklauseln für Fortbildungskosten
Müller-Rawlins, E. · MTA-Dialog · 2022 · Heft 6 · S. 50 bis 51
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Was war passiert? Eine Altenpflegerin machte eine Fortbildung zur „Fachtherapeutin Wunde ICW“, für die sich ihr Arbeitgeber, eine Rehaklinik, verpflichtete, die Kosten von insgesamt 4.090 Euro zu tragen, davon 1.930 Euro für die Kursgebühren und 2.160 Euro für die bezahlte Freistellung an den 18 Fortbildungstagen. Dafür verpflichtete sich die Altenpflegerin, nach dem Ende der Fortbildung das Arbeitsverhältnis für mindestens sechs Monate fortzusetzen. Eine Rückzahlung der Fortbildungskosten sollte bei einer „nicht vom Arbeitgeber zu vertretenden Kündigung“, bei einer verhaltensbedingten Kündigung oder bei einem A…