Der Elektronische Rechtsverkehr im Betreuungsrecht: Besondere Anforderungen für Betreuungsbehörden, Rechtsanwälte, Berufsbetreuer und Verfahrenspfleger
Walther, G. · BtPrax · 2022 · Heft 3 · S. 81 bis 85
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Bereits seit dem 1.1.2018 können viele Dokumente, insbesondere auch Anträge und Klageschriften, nach den jeweiligen Verfahrensordnungen in elektronischer Form bei den Gerichten eingereicht werden. Seit dem 1.1.2022 sind Behörden und Rechtsanwälte bundesweit dazu verpflichtet, im Regelfall nur noch digitale Schriftsätze bei den Gerichten einzureichen. Die neuen gesetzlichen Regelungen führen eine aktive Nutzungspflicht des Elektronischen Rechtsverkehrs (ERV) für Behörden – und damit auch für die Betreuungsbehörde – und für Rechtsanwälte ein. Für nicht anwaltliche Berufsbetreuer und Verfahrenspfleger bleibt es auc…