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Der Elektronische Rechtsverkehr im Betreuungsrecht: Besondere Anforderungen für Betreuungsbehörden, Rechtsanwälte, Berufsbetreuer und Verfahrenspfleger

Walther, G. · BtPrax · 2022 · Heft 3 · S. 81 bis 85

Dokument
233947
CareLit-ID
Jahr
2022
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
BtPrax
Autor:innen
Walther, G.
Ausgabe
Heft 3 / 2022
Jahrgang 31
Seiten
81 bis 85
Erschienen: 2022-06-08 00:00:00
ISSN
0942-2390
DOI

Zusammenfassung

Bereits seit dem 1.1.2018 können viele Dokumente, insbesondere auch Anträge und Klageschriften, nach den jeweiligen Verfahrensordnungen in elektronischer Form bei den Gerichten eingereicht werden. Seit dem 1.1.2022 sind Behörden und Rechtsanwälte bundesweit dazu verpflichtet, im Regelfall nur noch digitale Schriftsätze bei den Gerichten einzureichen. Die neuen gesetzlichen Regelungen führen eine aktive Nutzungspflicht des Elektronischen Rechtsverkehrs (ERV) für Behörden – und damit auch für die Betreuungsbehörde – und für Rechtsanwälte ein. Für nicht anwaltliche Berufsbetreuer und Verfahrenspfleger bleibt es auc…

Schlagworte

GERICHT KOMMUNIKATION BETREUUNGSRECHT VORSCHRIFTEN BERICHT GESETZ RECHTSPRECHUNG SIGNATUR DIGITAL RECHTSANWÄLTE PERSONEN ZULASSUNG BESCHLEUNIGUNG ROLLE PRAXIS DATENSATZ