CareLit Fachartikel

Die gesetzliche Erwachsenenvertretung oder die gesetzliche Vertretung erwachsener Angehöriger nach österreichischem Recht.

Lagger-Zach, S. · BtPrax · 2022 · Heft 3 · S. 93 bis 112

Dokument
233950
CareLit-ID
Jahr
2022
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
BtPrax
Autor:innen
Lagger-Zach, S.
Ausgabe
Heft 3 / 2022
Jahrgang 31
Seiten
93 bis 112
Erschienen: 2022-06-08 00:00:00
ISSN
0942-2390
DOI

Zusammenfassung

Anlässlich der Verabschiedung des Gesetzes zur Reform des Vormundschaftsund Betreuungsrechts, das Anfang 2023 in Kraft tritt und mit § 1358 BGB-neu die erste Ex-lege-Vertretung eines erwachsenen Angehörigen in das deutsche Recht einführt, lohnt es sich, einen Blick über die Grenzen zu werfen. In Österreich gibt es die gesetzliche Vertretung durch nächste Angehörige seit dem SWRÄG 2006. Mit dem 2. ErwSchG wurde diese Vertretungsform zur gesetzlichen Erwachsenenvertretung weiterentwickelt. Demnach kann ein bestimmter Angehöriger eine volljährige Person rechtlich in einem oder mehreren Wirkungsbereichen vertreten,…

Schlagworte

BETREUUNG ENTSCHEIDUNG UNTERBRINGUNG GERICHT RECHT GUTACHTEN FAMILIE REFORM VORSCHRIFTEN ERWACHSENER KRANKHEIT ES BEURTEILUNG DEUTSCHLAND PERSONEN KERNFAMILIE