CareLit Fachartikel

Zur Kennzeichnung und Einhaltung der Nettofüllmenge bei sogenannten „offenen Packungen" mit Obst und Gemüse nach der neuen Fertigpackungsverordnung.

Kleinespel, H. · Lebensmittel und Recht · 2022 · Heft 3 · S. 185 bis 189

Dokument
234455
CareLit-ID
Jahr
2022
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Lebensmittel und Recht
Autor:innen
Kleinespel, H.
Ausgabe
Heft 3 / 2022
Jahrgang 26
Seiten
185 bis 189
Erschienen: 2022-06-21 00:00:00
ISSN
1434-2626
DOI

Zusammenfassung

Kleinespel, „Offene Packungen" LMuR 3/2022 185 Aufsätze Regelungen — insbesondere § 5 Abs. 3 und § 9 Abs. 1 Nr. 3 PAngV — Erleichterungen für die Lebensmittelbranche (gerade mit Blick auf Nachhaltigkeitsbestrebungen) mit sich bringen werden. Hingegen wird auch die Novellierung der PAngV jedenfalls eines der Ziele des Verordnungsgebers — nämlich die Regelungen zur Preisangabe rechtssicherer zu gestalten — voraussichtlich nicht vollumfänglich erreichen. Der Verordnungsgeber hat durch die Novellierung gewiss einige Regelungen mit Blick auf europarechtliche Vorschriften und nationale Gerichtsentscheidungen klarer ge…

Schlagworte

VORSCHRIFTEN GESETZ VERGLEICH ANPASSUNG ERLASS ZEIT ALTERNATIVE EINWILLIGUNG GEMEINSCHAFTSVERPFLEGUNG ZIELE RECHTSANWÄLTE GEMÜSE ES FRÜCHTE PRAXIS DEUTSCHLAND