CareLit Fachartikel

Untersagung des Inverkehrbringens von Lebensmitteln, die Cannabidiol (CBD) als Zutat ausweisen.

N.N. · Lebensmittel und Recht · 2022 · Heft 3 · S. 258 bis 264

Dokument
234464
CareLit-ID
Jahr
2022
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Lebensmittel und Recht
Autor:innen
N.N.
Ausgabe
Heft 3 / 2022
Jahrgang 26
Seiten
258 bis 264
Erschienen: 2022-06-21 00:00:00
ISSN
1434-2626
DOI

Zusammenfassung

Lebensmittel, die Cannabidiol (CBD) im Zutatenverzeichnis als Zutat ausweisen, sind neuartig im Sinne der Novel Food-Verordnung. Das Inverkehrbringen derartiger Lebensmittel kann aus Gründen des vorbeugenden Gesundheitsschutzes unter Anordnung des Sofortvollzugs untersagt werden.

Schlagworte

WIRKUNG CANNABIS PFLANZE AUFNAHME GUTACHTEN GESUNDHEIT VERBOT BETRIEB BULGARIEN RECHTSPRECHUNG CANNABIDIOL GOLD LEBENSMITTELSICHERHEIT KOKOSNUSSÖL NAHRUNGSERGÄNZUNGSMITTEL ZULASSUNG