CareLit Fachartikel
Untersagung des Inverkehrbringens von Lebensmitteln, die Cannabidiol (CBD) als Zutat ausweisen.
N.N. · Lebensmittel und Recht · 2022 · Heft 3 · S. 258 bis 264
Dokument
234464
CareLit-ID
Jahr
2022
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Lebensmittel, die Cannabidiol (CBD) im Zutatenverzeichnis als Zutat ausweisen, sind neuartig im Sinne der Novel Food-Verordnung. Das Inverkehrbringen derartiger Lebensmittel kann aus Gründen des vorbeugenden Gesundheitsschutzes unter Anordnung des Sofortvollzugs untersagt werden.
Schlagworte
WIRKUNG
CANNABIS
PFLANZE
AUFNAHME
GUTACHTEN
GESUNDHEIT
VERBOT
BETRIEB
BULGARIEN
RECHTSPRECHUNG
CANNABIDIOL
GOLD
LEBENSMITTELSICHERHEIT
KOKOSNUSSÖL
NAHRUNGSERGÄNZUNGSMITTEL
ZULASSUNG