Bestimmung von Vanille-Oleoresin als Aroma
N.N. · Lebensmittel und Recht · 2022 · Heft 3 · S. 271 bis 273
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Die Kombinierte Nomenklatur in Anh. I der Verordnung (EWG) Nr. 2658/87 des Rates vom 23. 7. 1987 über die zolltarifliche und statistische Nomenklatur sowie den Gemeinsamen Zolltarif in der durch die Durchführungsverordnung (EU) 2015/1754 der Kommission vom 6. 10. 2015 geänderten Fassung ist dahin auszulegen, dass eine Ware, die ungefähr aus 85 % Ethanol, 10 % Wasser und 4,8 % Trockenrückstand besteht, einen durchschnittlichen Vanillingehalt von 0,5 % aufweist und dadurch hergestellt wird, dass man zur Standardisierung ein mittels Ethanol aus Vanilleschoten gewonnenes Zwischenerzeugnis mit Wasser und Ethanol verd…