CareLit Fachartikel

Rechtsprechung: Stufenzuordnung bei der Eingruppierung der tariflichen Vorschriften

Bachmann, C. · PflegeRecht · 2022 · Heft 5 · S. 238 bis 245

Dokument
234551
CareLit-ID
Jahr
2022
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
PflegeRecht
Autor:innen
Bachmann, C.
Ausgabe
Heft 5 / 2022
Jahrgang 26
Seiten
238 bis 245
Erschienen: 2022-06-21 00:00:00
ISSN
1433-7231
DOI

Zusammenfassung

Leitsätze des Gerichts: 1. Tarifliche Vorschriften, welche für die Stufenzuordnung bei der Eingruppierung lediglich Vorbeschäftigungszeiten bei dem tarifschließenden Arbeitgeber uneingeschränkt anerkennen, bei anderen Arbeitgebern erworbene Vorbeschäftigungszeiten jedoch lediglich im beschränkten Umfang, sind wirksam.

Schlagworte

EINSTELLUNG ARBEITGEBER EINGRUPPIERUNG DIENSTPLAN ARBEITSZEIT TARIFVERTRAG ENTSCHEIDUNG RECHT STATION RECHTSPRECHUNG ARBEITSVERHÄLTNIS ES DEUTSCHLAND POLEN FRANKREICH BERLIN