CareLit Fachartikel
Rechtsprechung: Stufenzuordnung bei der Eingruppierung der tariflichen Vorschriften
Bachmann, C. · PflegeRecht · 2022 · Heft 5 · S. 238 bis 245
Dokument
234551
CareLit-ID
Jahr
2022
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Leitsätze des Gerichts: 1. Tarifliche Vorschriften, welche für die Stufenzuordnung bei der Eingruppierung lediglich Vorbeschäftigungszeiten bei dem tarifschließenden Arbeitgeber uneingeschränkt anerkennen, bei anderen Arbeitgebern erworbene Vorbeschäftigungszeiten jedoch lediglich im beschränkten Umfang, sind wirksam.
Schlagworte
EINSTELLUNG
ARBEITGEBER
EINGRUPPIERUNG
DIENSTPLAN
ARBEITSZEIT
TARIFVERTRAG
ENTSCHEIDUNG
RECHT
STATION
RECHTSPRECHUNG
ARBEITSVERHÄLTNIS
ES
DEUTSCHLAND
POLEN
FRANKREICH
BERLIN