CareLit Fachartikel
Zur Versetzung einer Pflegekraft, die regelmäßige Maskenpausen auf der Intensivstation verlangt hatte.
Bachmann, C. · PflegeRecht · 2022 · Heft 5 · S. 245 bis 252
Dokument
234552
CareLit-ID
Jahr
2022
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Orientierungssätze der Bearbeiterin: 1. Die Klage ist unzulässig, soweit die Klägerin sich gegen die Umsetzung wendet, die Ende November 2020 erfolgte. 2. Bei der Umsetzung im November 2020 handelt es sich nicht um eine außergewöhnliche, die Klägerin herabwürdigende Maßnahme. Die Umsetzung einer Krankenschwester auf eine andere Station ist ein alltäglicher Vorgang im Krankenhaus. Der Klägerin wurde eine Tätigkeit zugewiesen, die voll und ganz dem Berufsbild entspricht.
Schlagworte
STATION
ARBEITNEHMER
ENTSCHEIDUNG
ZUSAMMENARBEIT
KRANKENSCHWESTER
URTEIL
ARBEITGEBER
BEURTEILUNG
LEITUNG
RECHTSPRECHUNG
ES
ARBEIT
PERSONEN
DEUTSCHLAND
ARBEITSPLATZ
TRAGEN