CareLit Fachartikel

Zur Versetzung einer Pflegekraft, die regelmäßige Maskenpausen auf der Intensivstation verlangt hatte.

Bachmann, C. · PflegeRecht · 2022 · Heft 5 · S. 245 bis 252

Dokument
234552
CareLit-ID
Jahr
2022
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
PflegeRecht
Autor:innen
Bachmann, C.
Ausgabe
Heft 5 / 2022
Jahrgang 26
Seiten
245 bis 252
Erschienen: 2022-06-21 00:00:00
ISSN
1433-7231
DOI

Zusammenfassung

Orientierungssätze der Bearbeiterin: 1. Die Klage ist unzulässig, soweit die Klägerin sich gegen die Umsetzung wendet, die Ende November 2020 erfolgte. 2. Bei der Umsetzung im November 2020 handelt es sich nicht um eine außergewöhnliche, die Klägerin herabwürdigende Maßnahme. Die Umsetzung einer Krankenschwester auf eine andere Station ist ein alltäglicher Vorgang im Krankenhaus. Der Klägerin wurde eine Tätigkeit zugewiesen, die voll und ganz dem Berufsbild entspricht.

Schlagworte

STATION ARBEITNEHMER ENTSCHEIDUNG ZUSAMMENARBEIT KRANKENSCHWESTER URTEIL ARBEITGEBER BEURTEILUNG LEITUNG RECHTSPRECHUNG ES ARBEIT PERSONEN DEUTSCHLAND ARBEITSPLATZ TRAGEN