CareLit Fachartikel

Kein Anspruch auf tatsächliche Beschäftigung eines ungeimpften Wohnbereichsleiters in einer vollstationären Pflegeeinrichtung

Prof. Roßbruch, R. · PflegeRecht · 2022 · Heft 5 · S. 252 bis 255

Dokument
234553
CareLit-ID
Jahr
2022
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
PflegeRecht
Autor:innen
Prof. Roßbruch, R.
Ausgabe
Heft 5 / 2022
Jahrgang 26
Seiten
252 bis 255
Erschienen: 2022-06-21 00:00:00
ISSN
1433-7231
DOI

Zusammenfassung

Orientierungssätze des Bearbeiters: 1. Die Trägerin einer stationären Pflegeeinrichtung ist nicht verpflichtet, einen nicht gegen das Coronavirus SARS-CoV-2 geimpften Wohnbereichsleiter in ihrem Seniorenheim tatsächlich zu beschäftigen. 2. Die von der Arbeitgeberin ausgesprochene Freistellung ist durch ein das Beschäftigungsinteresse des Arbeitnehmers überwiegendes schutzwürdiges Interesse gerechtfertigt.

Schlagworte

IMPFUNG ARBEITGEBER ENTSCHEIDUNG RISIKO BETREUUNG COVID-19 LEBEN UNTERNEHMEN ZEUGNIS RECHTSPRECHUNG CORONAVIRUS ARBEIT SCHREIBEN ARBEITSLEISTUNG TRAGEN GEWALT