CareLit Fachartikel
Kein Anspruch auf tatsächliche Beschäftigung eines ungeimpften Wohnbereichsleiters in einer vollstationären Pflegeeinrichtung
Prof. Roßbruch, R. · PflegeRecht · 2022 · Heft 5 · S. 252 bis 255
Dokument
234553
CareLit-ID
Jahr
2022
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Orientierungssätze des Bearbeiters: 1. Die Trägerin einer stationären Pflegeeinrichtung ist nicht verpflichtet, einen nicht gegen das Coronavirus SARS-CoV-2 geimpften Wohnbereichsleiter in ihrem Seniorenheim tatsächlich zu beschäftigen. 2. Die von der Arbeitgeberin ausgesprochene Freistellung ist durch ein das Beschäftigungsinteresse des Arbeitnehmers überwiegendes schutzwürdiges Interesse gerechtfertigt.
Schlagworte
IMPFUNG
ARBEITGEBER
ENTSCHEIDUNG
RISIKO
BETREUUNG
COVID-19
LEBEN
UNTERNEHMEN
ZEUGNIS
RECHTSPRECHUNG
CORONAVIRUS
ARBEIT
SCHREIBEN
ARBEITSLEISTUNG
TRAGEN
GEWALT