CareLit Fachartikel

Nichtannahme einer mangels Wahrung des Subsidiaritätsgrundsatzes unzulässigen Verfassungsbeschwerde gegen betreuungsrechtliche Unterbringungsgenehmigung

Schmidt-Graumann, A. · PflegeRecht · 2022 · Heft 5 · S. 256 bis 263

Dokument
234554
CareLit-ID
Jahr
2022
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
PflegeRecht
Autor:innen
Schmidt-Graumann, A.
Ausgabe
Heft 5 / 2022
Jahrgang 26
Seiten
256 bis 263
Erschienen: 2022-06-21 00:00:00
ISSN
1433-7231
DOI

Zusammenfassung

Orientierungssätze der Bearbeiterin: 1. Die Wahrung des Subsidiaritätsgrundsatzes erfordert die vorherige Erhebung einer Anhörungsrüge im fachgerichtlichen Verfahren auch dann, wenn die Gehörsverletzung mit der Verfassungsbeschwerde nicht gerügt wird. 2. Eine auf § 1906 Abs. 1 Nr. 2 BGB gestützte Unterbringungsgenehmigung setzt voraus, dass die materiellen Voraussetzungen für eine Zwangsbehandlung gemäß § 1906a Abs. 1 BGB vorliegen und hierfür eine nach § 1906a Abs. 2 BGB wirksame Genehmigung besteht.

Schlagworte

UNTERBRINGUNG EINWILLIGUNG ENTSCHEIDUNG ERLASS VERLETZUNG GERICHT RECHTSPRECHUNG HAND GESETZ SCHIZOPHRENIE TAGESKLINIK INTERNET BERLIN WASSER GESICHT LEBEN