CareLit Fachartikel
Nichtannahme einer mangels Wahrung des Subsidiaritätsgrundsatzes unzulässigen Verfassungsbeschwerde gegen betreuungsrechtliche Unterbringungsgenehmigung
Schmidt-Graumann, A. · PflegeRecht · 2022 · Heft 5 · S. 256 bis 263
Dokument
234554
CareLit-ID
Jahr
2022
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Orientierungssätze der Bearbeiterin: 1. Die Wahrung des Subsidiaritätsgrundsatzes erfordert die vorherige Erhebung einer Anhörungsrüge im fachgerichtlichen Verfahren auch dann, wenn die Gehörsverletzung mit der Verfassungsbeschwerde nicht gerügt wird. 2. Eine auf § 1906 Abs. 1 Nr. 2 BGB gestützte Unterbringungsgenehmigung setzt voraus, dass die materiellen Voraussetzungen für eine Zwangsbehandlung gemäß § 1906a Abs. 1 BGB vorliegen und hierfür eine nach § 1906a Abs. 2 BGB wirksame Genehmigung besteht.
Schlagworte
UNTERBRINGUNG
EINWILLIGUNG
ENTSCHEIDUNG
ERLASS
VERLETZUNG
GERICHT
RECHTSPRECHUNG
HAND
GESETZ
SCHIZOPHRENIE
TAGESKLINIK
INTERNET
BERLIN
WASSER
GESICHT
LEBEN