CareLit Fachartikel
Freiheitsentziehende Maßnahme - hier: Anbringung eines Bettgitters
Prof. Roßbruch, R. · PflegeRecht · 2022 · Heft 5 · S. 268 bis 272
Dokument
234556
CareLit-ID
Jahr
2022
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Leitsatz des Gerichts: Eine Freiheitsentziehung im Sinne des § 1906 BGB liegt bei der Anbringung eines Bettgitters nur dann nicht vor, wenn der Fortbewegung des Betroffenen keine Hindernisse in den Weg gelegt werden, da ansonsten psychisch Kranken, geistig behinderten oder altersverwirrten Menschen jeglicher Grundrechtsschutz verweigert würde.
Schlagworte
ENTSCHEIDUNG
KRANKENPFLEGE
BEHINDERUNG
GERICHT
RECHTSPRECHUNG
ZEUGNIS
BETREUUNGSRECHT
HEIMAUFSICHT
HEIMBEWOHNER
PATIENTEN
RISIKO
KAMMERFLIMMERN
FORTBEWEGUNG
MENSCHEN
FREIHEIT
KRANKHEIT