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BAG vom 01.03.2022 – 9 AZR 260/21 Urteil des Bundesarbeitsgerichts vom 01.03.2022 – 9 AZR 260/21

N.N. · Zeitschrift für Tarifrecht · 2022 · Heft 6 · S. 1 bis 8

Dokument
234577
CareLit-ID
Jahr
2022
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Zeitschrift für Tarifrecht
Autor:innen
N.N.
Ausgabe
Heft 6 / 2022
Jahrgang 36
Seiten
1 bis 8
Erschienen: 2022-06-21 00:00:00
ISSN
1439-5908
DOI

Zusammenfassung

Orientierungssätze 1. Rückzahlungsklauseln, durch die ein Arbeitnehmer im Falle einer selbst veranlassten vorzeitigen Beendigung seines Arbeitsverhältnisses an den Kosten einer vom Arbeitgeber finanzierten Ausbildung beteiligt wird, sind grundsätzlich zulässig (Rn. 21). 2. Die Verpflichtung zur Rückzahlung von Fortbildungskosten darf nicht schlechthin an das Ausscheiden aufgrund einer Eigenkündigung des Arbeitnehmers innerhalb der vereinbarten Bindungsfrist geknüpft werden. Eine Rückzahlungsklausel muss Fälle, in denen der Arbeitgeber kein berechtigtes Interesse an der Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses hat, a…

Schlagworte

ARBEITGEBER ARBEITNEHMER FORTBILDUNG ARBEITSRECHT RECHTSPRECHUNG SOZIALRECHT ZEITSCHRIFT KOSTEN AUSBILDUNG ARBEITSVERHÄLTNIS ZEIT SCHREIBEN ARBEITSLEISTUNG BEURTEILUNG ES INVESTITIONEN