Urteil des Bundesarbeitsgerichts vom 15.12.2021 – 7 AZR 453/20 WissZeitVG (in der bis zum 16.3.2016 geltenden Fassung) § 2 Abs. 1 Satz 3
N.N. · Zeitschrift für Tarifrecht · 2022 · Heft 6 · S. 1 bis 10
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Orientierungssätze 1. Nach § 2 Abs. 1 Satz 3 WissZeitVG (§ 2 Abs. 1 Satz 4 WissZeitVG in der ab 17. März 2016 geltenden Fassung) verlängert sich die nach § 2 Abs. 1 Satz 1 und Satz 2 WissZeitVG insgesamt zulässige Befristungsdauer bei Betreuung eines oder mehrerer Kinder unter 18 Jahren um zwei Jahre je Kind. Das setzt nicht voraus, dass das Kind mit dem Beschäftigten in einem gemeinsamen Haushalt lebt. Der Verlängerungstatbestand ist auch erfüllt, wenn ein sorgeberechtigter Elternteil das im Haushalt des anderen Elternteils lebende Kind im Rahmen üblicher Umgangsregeln regelmäßig betreut (Rn. 22 ff. und Rn. 34)…