CareLit Fachartikel

Behördliche Überwachung und Anordnung von Desinfektionsmaßnahmen

Marcic, A.; Gleich, S.; Schwebke, I. · Hygiene + Medizin · 2022 · Heft 6 · S. 130 bis 131

Dokument
234612
CareLit-ID
Jahr
2022
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Hygiene + Medizin
Autor:innen
Marcic, A.; Gleich, S.; Schwebke, I.
Ausgabe
Heft 6 / 2022
Jahrgang 47
Seiten
130 bis 131
Erschienen: 2022-06-24 00:00:00
ISSN
0172-3790
DOI

Zusammenfassung

■ Frage: Nach §18 IfSG dürfen bei behördlich angeordneten Maßnahmen zur Desinfektion nur Mittel und Verfahren aus der Desinfektionsmittel-Liste des Robert Koch-Instituts verwendet werden. Mir ist unklar, wann dieser Paragraf zur Anwendung kommt, ob er sich auch auf Maßnahmen der behördlichen Überwachung bezieht und wann die VAH-Liste für die Auswahl von Desinfektionsverfahren hinzugezogen werden kann bzw. sollte.

Schlagworte

DESINFEKTION DESINFEKTIONSMITTEL HYGIENE GESUNDHEITSAMT ANFORDERUNG AUFNAHME EINRICHTUNG KRANKENHAUSHYGIENE MEDIZIN GESUNDHEIT KONSENS EIGNUNG SPOREN ALDEHYDE FAMILIE LITERATUR