CareLit Fachartikel
Behördliche Überwachung und Anordnung von Desinfektionsmaßnahmen
Marcic, A.; Gleich, S.; Schwebke, I. · Hygiene + Medizin · 2022 · Heft 6 · S. 130 bis 131
Dokument
234612
CareLit-ID
Jahr
2022
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
■ Frage: Nach §18 IfSG dürfen bei behördlich angeordneten Maßnahmen zur Desinfektion nur Mittel und Verfahren aus der Desinfektionsmittel-Liste des Robert Koch-Instituts verwendet werden. Mir ist unklar, wann dieser Paragraf zur Anwendung kommt, ob er sich auch auf Maßnahmen der behördlichen Überwachung bezieht und wann die VAH-Liste für die Auswahl von Desinfektionsverfahren hinzugezogen werden kann bzw. sollte.
Schlagworte
DESINFEKTION
DESINFEKTIONSMITTEL
HYGIENE
GESUNDHEITSAMT
ANFORDERUNG
AUFNAHME
EINRICHTUNG
KRANKENHAUSHYGIENE
MEDIZIN
GESUNDHEIT
KONSENS
EIGNUNG
SPOREN
ALDEHYDE
FAMILIE
LITERATUR