CareLit Fachartikel
Vertragsstrafe für nicht rechtzeitige Sanierung betrieblicher Sanitärbereiche
Klagge, M. · Sicherheitsingenieur · 2022 · Heft 6 · S. 40 bis 41
Dokument
234768
CareLit-ID
Jahr
2022
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
In einem Tarifvertrag kann eine Vertragsstrafe vereinbart werden, die für den Fall einer nicht ordnungsgemäßen Erfüllung einer tarifvertraglichen Aufgabe eine Verpflichtung zur Lohnerhöhung der Arbeitnehmer vorsieht. Dies stellte das LAG Baden-Württemberg in seinem Urteil vom 15.10.2021 - 10 Sa 76/20 heraus und widersprach damit der Vorinstanz. Allerdings nahm das Gericht eine eigene Bemessung der Strafhöhe vor. Mit den Einzelheiten der Entscheidung befasst sich der nachfolgende Beitrag.
Schlagworte
TARIFVERTRAG
URTEIL
ARBEITNEHMER
ENTSCHEIDUNG
GERICHT
MITARBEITER
VEREINBARUNG
RECHTSANWÄLTE
ARBEITSVERHÄLTNIS
RAUCHEN
ES
HÖHE
VERZÖGERUNG
BELEGSCHAFT
Sicherheitsingenieur