CareLit Fachartikel

Vertragsstrafe für nicht rechtzeitige Sanierung betrieblicher Sanitärbereiche

Klagge, M. · Sicherheitsingenieur · 2022 · Heft 6 · S. 40 bis 41

Dokument
234768
CareLit-ID
Jahr
2022
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Sicherheitsingenieur
Autor:innen
Klagge, M.
Ausgabe
Heft 6 / 2022
Jahrgang 7
Seiten
40 bis 41
Erschienen: 2022-06-28 00:00:00
ISSN
0300-3329
DOI

Zusammenfassung

In einem Tarifvertrag kann eine Vertragsstrafe vereinbart werden, die für den Fall einer nicht ordnungsgemäßen Erfüllung einer tarifvertraglichen Aufgabe eine Verpflichtung zur Lohnerhöhung der Arbeitnehmer vorsieht. Dies stellte das LAG Baden-Württemberg in seinem Urteil vom 15.10.2021 - 10 Sa 76/20 heraus und widersprach damit der Vorinstanz. Allerdings nahm das Gericht eine eigene Bemessung der Strafhöhe vor. Mit den Einzelheiten der Entscheidung befasst sich der nachfolgende Beitrag.

Schlagworte

TARIFVERTRAG URTEIL ARBEITNEHMER ENTSCHEIDUNG GERICHT MITARBEITER VEREINBARUNG RECHTSANWÄLTE ARBEITSVERHÄLTNIS RAUCHEN ES HÖHE VERZÖGERUNG BELEGSCHAFT Sicherheitsingenieur