CareLit Fachartikel
Leistungen der Integrationsämter für Menschen mit einer Behinderung, die nach § 61 SGB IX ein Budget für Arbeit erhalten.
Zorn, G. · Behinderung und Recht · 2022 · Heft 4 · S. 101 bis 105
Dokument
234771
CareLit-ID
Jahr
2022
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Das im Jahr 2018 in Kraft getretene Budget für Arbeit nach § 61 SGB IX richtet sich an Menschen mit Behinderungen, denen Arbeitgeber ein sozialversicherungspflichtiges Beschäftigungsverhältnis mit einer tarifvertraglichen oder ortsüblichen Entlohnung anbieten und die mit ihm einen entsprechenden Arbeitsvertrag abschließen. Das Budget für Arbeit selbst umfasst einen Lohnkostenzuschuss an den Arbeitgeber zum Ausgleich der Leistungsminderung des Beschäftigten und die Aufwendungen für die wegen der Behinderung erforderliche Anleitung und Begleitung am Arbeitsplatz.
Schlagworte
BUDGET
LEISTUNG
ARBEITGEBER
ARBEITSPLATZ
HILFE
WERKSTATT
BEHINDERUNG
ARBEITSLOSENVERSICHERUNG
BELASTUNG
MENSCHEN
ARBEIT
ARBEITSVERHÄLTNIS
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