CareLit Fachartikel

Leistungen der Integrationsämter für Menschen mit einer Behinderung, die nach § 61 SGB IX ein Budget für Arbeit erhalten.

Zorn, G. · Behinderung und Recht · 2022 · Heft 4 · S. 101 bis 105

Dokument
234771
CareLit-ID
Jahr
2022
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Behinderung und Recht
Autor:innen
Zorn, G.
Ausgabe
Heft 4 / 2022
Jahrgang 61
Seiten
101 bis 105
Erschienen: 2022-06-29 00:00:00
ISSN
0341-3888
DOI

Zusammenfassung

Das im Jahr 2018 in Kraft getretene Budget für Arbeit nach § 61 SGB IX richtet sich an Menschen mit Behinderungen, denen Arbeitgeber ein sozialversicherungspflichtiges Beschäftigungsverhältnis mit einer tarifvertraglichen oder ortsüblichen Entlohnung anbieten und die mit ihm einen entsprechenden Arbeitsvertrag abschließen. Das Budget für Arbeit selbst umfasst einen Lohnkostenzuschuss an den Arbeitgeber zum Ausgleich der Leistungsminderung des Beschäftigten und die Aufwendungen für die wegen der Behinderung erforderliche Anleitung und Begleitung am Arbeitsplatz.

Schlagworte

BUDGET LEISTUNG ARBEITGEBER ARBEITSPLATZ HILFE WERKSTATT BEHINDERUNG ARBEITSLOSENVERSICHERUNG BELASTUNG MENSCHEN ARBEIT ARBEITSVERHÄLTNIS PRAXIS ES EINKOMMEN DEUTSCHLAND