Aus der Rechtsprechung: Verbot der Diskriminierung wegen einer Behinderung.
N.N. · Behinderung und Recht · 2022 · Heft 4 · S. 116 bis 132
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Art. 5 der Richtlinie (EG) Nr. 78/2000 des Rates vom 27. 11. 2000 zur Festlegung eines allgemeinen Rahmens für die Verwirklichung der Gleichbehandlung in Beschäftigung und Beruf ist dahin auszulegen, dass der Begriff „angemessene Vorkehrungen für Menschen mit Behinderung" im Sinne dieses Artikels impliziert, dass ein Arbeitnehmer - und zwar auch derjenige, der nach seiner Einstellung eine Probezeit absolviert oder aufgrund seiner Behinderung für ungeeignet erklärt wurde, die wesentlichen Funktionen seiner bisherigen Stelle zu erfüllen - auf einer anderen Stelle einzusetzen ist, für die er die notwendige Kompeten…